Der Bundesrat hat in seiner 985. Sitzung am 14. Februar 2020 dem Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpaketes der Europäischen Union zugestimmt. Dieses Mantelgesetz (Drucksache 19/15661) passt das Allgemeine Eisenbahngesetz und das Bundeseisenbahnenverkehrsverwaltungsgesetz an die Gesetzgebung der EU an und setzt insbesondere die Richtlinien (EU) 2016/797 (zur Interoperabilität) und (EU) 2016/798 (zur Eisenbahnsicherheit) national um.

Neben den Anpassungen zur Zulassung von Fahrzeugen und Erteilen von Sicherheitsbescheinigungen/-genehmigungen bei der ERA enthält das Gesetz eine wichtige Neuerung für instandhaltungsverantwortliche Stellen (ECM). Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zieht sich aus der Rolle der Zertifizierungsstelle zurück. Ab dem 16. Juni 2020 erfolgt die Zertifizierung von ECM durch vom EBA anerkannte  Stellen. 

Die zur RöschConsult Group gehörende RCT Rail GmbH ist derzeit als Unterauftragnehmer (Verwaltungshelfer) des EBA mit der Zertifizierung von ECM nach der alten ECM-Verordnung (EU) 445/2011 betraut. Sobald die administrativen Voraussetzungen des Verfahrens geschaffen sind,  wird sie die Anerkennung als Zertifizierungsstelle beantragen, um ab Juni 2020 die Zertifizierung von ECM nach der neuen ECM-Verordnung (EU) 2019/779 vornehmen zu können.