Änderungen vieler Fristen des vierten Eisenbahnpaketes
Am 26.05.2020 und 16.06.2020 traten eine Reihe von Rechtsakten der Europäischen Union in Kraft, die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Bahnsektor entgegenwirken soll. Konkret werden diverse Umsetzungsfristen des vierten Eisenbahnpaketes verlängert. Dazu zählen die Geltungsdauern von bestehenden Sicherheitsbescheinigungen und -genehmigungen sowie ECM-Zertifikaten. Aber auch der Geltungsbeginn vieler neuer Vorschriften wurde verschoben. Welche Rechtsakte im in Kraft getreten sind und was sie im einzelnen beinhalten, haben wir nachfolgend kurz zusammengestellt.